Stevia

Stevia als Zuckerersatz

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(Quelle: FlickrCC - Autor: hardworkinghippy)

Die Stevia-Blätter sind bekannt für ihre intensive Süßkraft. Ihren guten Ruf als Zuckerersatz erhielt die Stevia-Pflanze, da ihre Süßkraft bis zu 300 mal stärker ist, als die unseres herkömmlichen Zuckers. Sie ist aufgrund ihrer hervorragenden Eigenschaften nicht nur für Diabetiker geeignet, sondern auch für natürlich leben wollende Menschen oder solche, die den dickmachenden Nebenwirkungen unseres Kristallzuckers entkommen möchten. Eine entsprechend süßende Menge von Kristallzucker enthält 300 mal so viel Kalorien, wie die Blätter der Stevia-Pflanze.



Aufgrund einer fehlenden Zulassung von Stevia-Auszügen als Lebensmittel in Deutschland wurden Stevia-Präparate bisher als medizinische Produkte oder Kosmetikartikel in Bioläden und im Internet verkauft. Sie können als Basis dienen für Mundwässer, Salben und Badezusätze. Wer sie auf diesem Wege besorgt und sich an den Süßungskräften versucht, wird beim Kochen oder Backen mit den angebotenen Darreichungsformen der Pflanze jedoch an Grenzen stoßen.

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Stevia-Pflanze aus Paraguay

Ursprünglich stammt die Pflanze aus Paraguay, Südamerika und wächst dort in der freien Natur. Auch die Indigos in Brasilien nutzen sie seit Jahrhunderten aufgrund ihrer süßenden Eigenschaften für ihren Matetee und als Medizin. In Europa wurde sie im 16. Jahrhundert bekannt und 1899 von dem Schweizer Botaniker Moisés Santiago Bertoni wissenschaftlich beschrieben, der ihr den Namen Stevia rebaudiana Bertoni gab. Seit 1920 wurde die Pflanze dann in Plantagen angebaut, 1931 ihre süßende Wirkung wissenschaftlich untersucht. Im Krieg 1941 nahm England sie in Forschungen auf, 1954 Japan, 1971 China. In Asien gibt es die Pflanze seit 1973 offiziell als Süßungsmittel. Der Ersatz für Zuckerstoffe wird dort zu 40% von der Stevia-Pflanze beglichen. Im Jahr 1981 stellte Japan bereits einen Verbrauch von 2000 Tonnen fest. In Brasilien und Japan erforschten die Wissenschaftler, dass keine Gefahren bestehen, wenn auf ein kg Körpergewicht weniger als 38,5 mg Steviosid täglich eingenommen werden. Aber auch 1985 gab es in der EU noch keine offizielle Zulassung. Der weltweit bekannte Hersteller des koffein- und kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränks mit dem roten Schriftzug reichte 2007 allein 24 Patente ein, die Stevia enthielten. Deutschland hat die Forschung zu dieser Pflanze erst 1998 aufgegriffen.


Stevia in der Europäischen Union

Als Süßungsmittel, Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff ist Stevia in Deutschland und beinahe der ganzen EU noch immer nicht zugelassen. Stevia-Extrakte sind jedoch von der Weltgesundheitsorganisation WHO 2008 als sicher eingestuft worden, wenn der Verzehr nicht 4 mg täglich überschreitet. Daraufhin reagierte die Schweiz positiv und erlaubte Pflanzenauszugsstoffe der Stevia. Dort sind sie erhältlich in Apotheken und Drogerien, seit 2010 sogar in manchen Supermärkten. Auch Frankreich reagierte und brachte sie per Dekret 2009 auf den Markt mit einer vorläufigen Einschränkung für zwei Jahre innerhalb des Landes. Für die Ausfuhr per Internet umgehen sie deshalb die Gesetze mit dem Verkauf von Stevia-Produkten als “Zahnpflegemittel”, da sie als medizinische Präparate genehmigt werden. Für 2011 sind noch erhebliche Neuerungen zu erwarten.

Stevia – Ein Süsskraut, das Geschichte schreibt.03236908a37a028e2300420e in Stevia

Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte diesen Richtlinien 2010 zugestimmt. Es fehlten aber eindeutige Beweise der Wissenschaft, dass Stevia gesundheitlich wirklich unbedenklich ist. Die Maßstäbe für die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln wurden allerdings festgelegt, nachdem zum Beispiel Kristallzucker auf den Markt gekommen war. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im April 2010 mit einer Studie allerdings doch statuieren können, dass wesentliche Merkmale von Unbedenklichkeit gegeben sind. Weder eine Veränderung der Gene konnte festgestellt werden, noch eine krebserregende Wirkung.

Der Europäische Gerichtshof entschied im April 2011, dass Stevia in Form von getrockneten Blättern in Teemischungen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Anfang Juli 2011 kamen klare Stimmen aus Brüssel. Die Mitglieder des ständigen Ausschusses für Lebensmittelsicherheit haben weitere Wege für Auszugsstoffe aus der Stevia-Pflanze eröffnet. Die erfreulichen Ergebnisse müssen nun noch von dem Europäischen Parlament überprüft und bestätigt werden.

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